Das ASTRA hat mit Verfügung vom 17. März 2020 diverse Massnahmen aufgrund der Coronavirus-Epidemie erlassen. Grund hierfür ist, dass Spitäler, Kliniken und Arztpraxen seit dem 17. März 2020 auf nicht dringende medizinische Eingriffe und Therapien verzichten müssen.
Diese Verfügung betrifft somit auch Personen, die einer periodischen verkehrsmedizinische Untersuchung unterstehen, da die Kontrolluntersuchung nicht mehr durchgeführt werden können und ein Führerausweisentzug droht.
Das ASTRA hat deswegen die Sistierung von periodischen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen sistiert. Bereits erfolgte Aufgebote müssen von den Führerausweisinhabern und -inhaberinnen nicht beachtet werden.
Die Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt höchstens bis am 30. September 2020. Das ASTRA hebt sie ganz oder teilweise vorher auf, sobald die Massnahmen nicht mehr nötig sind, oder verlängert sie bei Bedarf über den 30. September 2020 hinaus.
Die Verfügung des Astra finden Sie unter folgendem Link:
Bleiben Sie gesund!
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