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Verkehrsmedizinische Untersuchung wegen

Cannabis und Drogen

Cannabis

Cannabis ist - neben Akohol - der häufigste Grund, wieso eine Person ihren Führerausweis verliert und zu einer Fahreignungsabklärung aufgeboten wird. Anders als bei harten Drogen muss - mit wenigen Ausnahmen - zwingend eine Fahrt unter Einfluss von Cannabis gemacht worden sein. Der blosse Konsum rechtfertigt im Grundsatz noch keine Zweifel an der Fahreignung. Durch die bei der Blutentnahme ermittelten Werte lässt sich sehr genau feststellen, ob die Person unter dem Einfluss von THC ein Fahrzeug lenkte und ob sie regelmässig Cannabis konsumiert.

Auch bei Verdacht auf Cannabisabhängigkeit muss eine verkehrsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden. Anders als bei Alkohol, bei welcher Haaranalysen durchgeführt werden, werden bei Cannabis-Kontrollen Urinproben abgegeben.

Drogen

Das Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss wird gleich sanktioniert wie das Fahren mit einer sogenannten qualifizierten Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille. Bei den sogenannten harten Drogen (Morphine, Kokain, Amphetamine, Methamphetamine, MDEA oder MDMA) hat der Bundesrat eine Nulltoleranz verordnet. Wer aktiv am Strassenverkehr teilnimmt, darf somit keine Drogen konsumieren.

 

Ein positiver Befund wird als Fahrunfähigkeit gewertet und gilt somit eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Die Administrativbehörde entzieht den Führerausweis für unbestimmte Zeit. Ferner ist mit einer hohen Busse und unter Umständen sogar mit einem bedingten oder unbedingten Freiheitsentzug zu rechnen. Falls die Blutanalyse den Befund bestätigt, muss zur Wiedererlangung des Führerausweises die Fahrfähigkeit neu bewiesen werden. Diese Beurteilung wird anhand von einer verkehrsmedizinischen Untersuchung vollzogen. Mittels dieser Untersuchung muss der Fahrzeuglenker beweisen, dass er keine Drogen mehr konsumiert.

Haaranalyse

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ausweisentzug.ch

Beratung für Ausweisentzug und verkehrsmedizinische Untersuchung

Schweiz/Switzerland

christian.gisler@bmbg.ch

Unser Partner bei Haaranalysen:

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