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Verkehrsmedizinische Untersuchung wegen Alkohol

Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss - im Fachjargon "Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)" - kann es zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung kommen.

Das Strassenverkehrsgesetz kennt drei Schweregrade bei Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ), sprich Alkohol am Steuer:

 

0,50 bis 0,79 Promille

Wer mit 0,50 bis 0,79 Promille fährt, erhält in der Regel nur eine Busse und einen bedingten Fahrausweisentzug (mind. 1 Monat).


0,80 Promille bis und mit 1,59 Promille

Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,80 Promille bis und mit 1,59 Promille ein Motorfahrzeug lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Ferner wird der Verstoss im Strafregister eingetragen.

Ab 1,60 Promille

Wer mit über 1,60 Promille ein Fahrzeug lenkt, muss zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung, da Zweifel an der Fahreignung bestehen. Diese Regel gilt auch bei Ersttätern.

Haaranalyse

Bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung betreffend Alkohol wird eine Haaranalyse durchgeführt. Dadurch können die Verkehrsmediziner exakt feststellen, ob eine Person exzessiv, gemässigt, selten oder gar nie trinkt.

Das Bundesgericht anerkennt die Haaranalyse als geeignetes Mittel sowohl zum Nachweis eines übermässigen Alkoholkonsums als auch der Einhaltung einer Abstinenzverpflichtung.

Sind Sie unsicher bezüglich Resultat der Haaranalyse? Um keine bösen Überraschungen bei der behördlichen Haaranalyse zu erleben, ist es oftmals ratsam, bereits vorab eine private Haaranalyse in Auftrag zu geben. Gerne verweisen wir Sie auf unsere Partnerin, Analytik Swiss, welche zertifizierte Haaranalysen durchführt.

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ausweisentzug.ch

Beratung für Ausweisentzug und verkehrsmedizinische Untersuchung

Schweiz/Switzerland

christian.gisler@bmbg.ch

Unser Partner bei Haaranalysen:

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