
Verkehrsmedizinische Untersuchung wegen Alkohol
Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss - im Fachjargon "Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ)" - kann es zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung kommen.
Das Strassenverkehrsgesetz kennt drei Schweregrade bei Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ), sprich Alkohol am Steuer:
0,50 bis 0,79 Promille
Wer mit 0,50 bis 0,79 Promille fährt, erhält in der Regel nur eine Busse und einen bedingten Fahrausweisentzug (mind. 1 Monat).
0,80 Promille bis und mit 1,59 Promille
Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,80 Promille bis und mit 1,59 Promille ein Motorfahrzeug lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Ferner wird der Verstoss im Strafregister eingetragen.
Ab 1,60 Promille
Wer mit über 1,60 Promille ein Fahrzeug lenkt, muss zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung, da Zweifel an der Fahreignung bestehen. Diese Regel gilt auch bei Ersttätern.
Haaranalyse
Bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung betreffend Alkohol wird eine Haaranalyse durchgeführt. Dadurch können die Verkehrsmediziner exakt feststellen, ob eine Person exzessiv, gemässigt, selten oder gar nie trinkt.
Das Bundesgericht anerkennt die Haaranalyse als geeignetes Mittel sowohl zum Nachweis eines übermässigen Alkoholkonsums als auch der Einhaltung einer Abstinenzverpflichtung.
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