
INFORMATION
zur verkehrsmedizinischen Untersuchung und
zum Ausweisentzug
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Ausweisentzug
Alkohol
Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz kennt vier Abstufungen bezüglich Fahren im angetrunkenen Zustand:
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0,25 bis 0,39 mg/l (0,5 bis 0,79 Promille) = Verwarnung und Busse
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0,25 bis 0,39 mg/l (0,5 bis 0,79 Promille) und zusätzlicher Verstoss gegen das SVG = mind. 1 Monat Ausweisentzug
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ab 0,4 mg/l (0,8 Promille) = mind. 3 Monate Ausweisentzug
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ab 1,6 mg/l = zusätzlich verkehrsmedizinische Untersuchung
Fahreignung ohne Auflagen
Ausweisentzug
Cannabis/Drogen
Mind. 3 Monate Ausweisentzug und i.d.R verkehrsmedizische Untersuchung.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Eine verkehrsmedizinische Untersuchung beantwortet die Frage, ob eine Person wegen ihres Alkohol- oder Drogenkonsums fahrgeeignet ist oder nicht. Im Vordergrund steht die Klärung, ob eine Abhängigkeit oder ein verkehrsrelevanter Alkohol- bzw. Suchtmittelmissbrauch vorliegen. Der Untersuch wird von einem Verkehrsmediziner durchgeführt. In diesem Zeitraum findet ein Gespräch, eine körperlichen Untersuchung und je nach Ursache der Untersuchung eine Blut- oder Urinentnahme zur Laboranalyse statt.
PROJECT 4
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UNTERSUCHUNG WEGEN ALKOHOL
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von mind. 1,6 Gewichtspromille oder mit einer Atemalkoholkonzentration von mind. 0,8 mg Alkohol pro Liter Atemluft ein fährt, muss zu einer Fahreignungsuntersuchung. Ebenfalls muss eine Untersuchung absolviert werden, wenn generell an der Fahreignung Zweifel bestehen.