Wer ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss steuert, gilt laut Strassenverkehrsgesetz als fahrunfähig. Die Folge ist, dass die Strafverfolgungsbehörde und das Strassenverkehrsamt dies als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz stufen, wie dies auch bei einem Blutalkoholspiegel von 0,8 Promille (oder 0,4 mg Alkohol pro Liter Atemluft oder mehr) der Fall ist.
Fahrzeug lenken unter Drogeneinfluss
Wird bei einer Verkehrskontrolle bemerkt, dass ein Fahrer unter Drogeneinfluss ist, darf er nicht weiterfahren. Der Führerausweis wird von der Polizei auf der Stelle abgenommen. Diese Straftat hat einen Ausweisentzug von mindestens drei Monaten zur Folge. Sie wird ausserdem durch eine Geldstrafe geahndet, eventuell zusätzlich durch eine hohe Busse oder gar einen Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren.
Abklärung der Fahreignung
Selbst nach einem einzigen Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz in Zusammenhang mit Drogen können die Behörden eine verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung anordnen, um herauszufinden, ob der Fahrzeuglenker drogenabhängig ist oder ob er den Drogenkonsum von der Teilnahme am Strassenverkehr trennen kann. Hat die Untersuchung zur Folge, dass angenommen wird, dass keine Fahreignung besteht, wird der Führerausweis für unbestimmte Zeit entzogen (Sicherheitsentzug). Bis die Fahreignung geprüft ist, kann die Behörde denn Führerausweis auch vorsorglich bis zum Ausgangs der verkehrsmedizinischen Untersuchung entziehen. Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern, die Kosten einer verkehrsmedizinischen Untersuchung muss der Fahrzeuglenker selber tragen.
Verstösse mit einem Lernfahrausweis
Bei Lernfahrer wird - zusätzlich zu den genannten Sanktionen - die Probezeit bei Lehrfahrer nach der ersten Straftat, die einen Ausweisentzug zur Folge hat, um ein Jahr verlängert. Kommt es in der Probezeit zu einem zweiten Ausweisentzug, wird der Lernfahrausweis annulliert. Ein neuer Ausweis kann frühestens ein Jahr nach dem letzten Verstoss auf der Grundlage eines positiven verkehrspsychologischen Gutachtens erteilt werden. Im Fall von Drogenabhängigkeit/Drogenmissbrauch ist eine zusätzliche verkehrsmedizinische Abklärung erforderlich.

Comments