top of page
Suche

Alkohol am Steuer

Autorenbild: ausweisentzug.chausweisentzug.ch

Für Laien ist es oft kompliziert heraus zu finden, welche Sanktion und Massnahme bei Alkohol am Steuer drohen. Das Strassenvekehrsgesetz kennt vier Schweregrade bei Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ), sprich Alkohol am Steuer:


0,50 bis 0,79 Promille:

Wer mit 0,50 bis 0,79 Promille ein Motorfahrzeug lenkt, erhält eine Verwarnung und eine Busse.


0,50 bis 0,79 Promille

Wer mit 0,50 bis 0,79 Promille fährt erhält in der Regel nur eine Busse und einen bedingten Fahrausweisentzug (mind. 1 Monat).


0,80 Promille: bis und mit 1,59 Promille

Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,80 Promille bis und mit 1,59 Promille ein Motorfahrzeug lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monaten entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Ferner wird der Verstoss im Strafregister eingetragen.

Ab 1,60 Promille

Wer mit über 1,60 Promille ein Fahrzeug lenkt, muss zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung, da Zweifel an der Fahreignung bestehen. Diese Regel gilt auch bei Ersttätern.



Wir helfen Ihnen! www.checkweg.ch



467 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Drogen und Autofahren

Comments


ausweisentzug.ch

Beratung für Ausweisentzug und verkehrsmedizinische Untersuchung

Schweiz/Switzerland

christian.gisler@bmbg.ch

Unser Partner bei Haaranalysen:

Haaranalyse.png
bottom of page