Für Laien ist es oft kompliziert heraus zu finden, welche Sanktion und Massnahme bei Alkohol am Steuer drohen. Das Strassenvekehrsgesetz kennt vier Schweregrade bei Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ), sprich Alkohol am Steuer:
0,50 bis 0,79 Promille:
Wer mit 0,50 bis 0,79 Promille ein Motorfahrzeug lenkt, erhält eine Verwarnung und eine Busse.
0,50 bis 0,79 Promille
Wer mit 0,50 bis 0,79 Promille fährt erhält in der Regel nur eine Busse und einen bedingten Fahrausweisentzug (mind. 1 Monat).
0,80 Promille: bis und mit 1,59 Promille
Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,80 Promille bis und mit 1,59 Promille ein Motorfahrzeug lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monaten entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Ferner wird der Verstoss im Strafregister eingetragen.
Ab 1,60 Promille
Wer mit über 1,60 Promille ein Fahrzeug lenkt, muss zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung, da Zweifel an der Fahreignung bestehen. Diese Regel gilt auch bei Ersttätern.

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