Richter sollen bei Raserdelikten in Zukunft mehr Spielraum erhalten. So will es das Parlament. Der Nationalrat hat nämlich eine Motion vom Ständerat angenommen, welche eine Lockerung der Via Secura Artikel fordert.
Gemäss geltendem Recht gilt als Raser, wer in einer Tempo-30-Zone mit 70 km/h fährt oder mit mehr als 200 km/h auf der Autobahn. Die Mindeststrafe dafür liegt bei einem Jahr Gefängnis und 2 Jahre Fahrausweisentzug.

Nun wird verlangt, dass der Richten bei diesen Delikten einen Ermessenspielraum erhält und nicht mehr stur nach Automatismen vorgehen muss. Deswegen soll die Freiheitsstrafe von einem Jahr gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden. Ebenfalls soll auf Alkoholwegfahrsperren verzichtet werden.
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