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Schnellere Verfahren und Erleichterung für Berufsfahrer

Autorenbild: ausweisentzug.chausweisentzug.ch

Am 21. April 2021 hat der Bundesrat beschlossen, das Verfahren nach einer Abnahme des Führerausweises durch die Polizei zu beschleunigen und zudem Berufsfahrerinnen und -fahrer künftig trotz eines Entzugs Fahrten zur Berufsausübung machen dürfen.


Neu muss die Entzugsbehörde innert 10 Arbeitstagen nach Entzug des Führerausweises durch die Polizei entscheiden, ob sie den Führerausweis vorsorglich entziehen will. Kann sie dies nicht, weil beispielsweise die Drogenanalyse einer Blutprobe noch aussteht, muss sie den Ausweis wieder aushändigen. Erst nachdem die Behörde genügend ernsthafte Zweifel an der Fahreignung der betroffenen Person hat, kann sie den Ausweis vorsorglich wieder entziehen.


Aktuell dürfen Personen, welche einen Ausweisentzug verfügt bekommen, keine Fahrten während dieser Ausweisentzugsdauer absolvieren, auch nicht zur Berufsausübung. Die kantonalen Strassenverkehrsämter soll neu Berufsfahrerinnen und -fahrern Fahrten zur Berufsausübung während eines Ausweisentzugs erlauben können. Dies jedoch nur bei Entzügen wegen einer leichten Widerhandlung, sofern der Ausweis in den vorangegangenen fünf Jahren nicht mehr als einmal entzogen war. Der Grund für diese Erleichterung liegt im Umstand, dass neben dem Führerausweisentzug oft auch der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Dieses Risiko soll gemindert werden, damit alle Betroffenen eine vergleichbare Auswirkung eines Führerausweisentzugs verspüren.







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